Moderne digitale Lkw-Parkverfahren stehen nicht im Widerspruch zur ERS
Das bestehende Regelwerk, die Empfehlungen für Rastanlagen an Straßen (ERS), spiegelt nicht den aktuellen Wissensstand und den Stand der Technik im Hinblick auf Digitalisierung, Telematische Parkverfahren, Detektion und andere technologische Entwicklungen wieder.
Es besteht dringender Handlungsbedarf für eine Fortschreibung. Der AK Rastanlagen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) ist sich zur Zeit (2023) neu am Finden. Nach Jahren der Vakanz ist jetzt zwar wieder eine neue Leitung vorhanden. Kurzfristig werden aber von Insidern noch keine die Praxis unterstützende Ergebnisse erwartet.
Viele nach wie vor richtige Anforderungen, Vorgaben, Standards und Regelfälle dürfen nicht davon abhalten, das Regelwerk kritisch zu hinterfragen und an die modernen Entwicklungen in Bezug auf Technologie, Betriebsformen, Infrastruktur- und Nutzeranforderungen anzupassen. Häufig dienen sie in unserer Technokratie als Schild zur Abwehr von Veränderungen. Damit muß Schluß sein.
Tatsächlich öffnet die ERS selbst in Abschnitt 9.2 Parkraummanagement den Rahmen für neue, moderne Lösungsansätze, hier heißt es:
„Zur besseren Ausnutzung des vorhandenen Parkraums können sowohl planerische Lösungen für eine effektivere Aufstellung der Fahrzeuge (zum Beispiel Mischnutzung von Parkständen, Fahrzeugaufstellung für LKW mit gefangenen Parkständen) als auch telematikgestützte Lösungen (zum Beispiel Information über freie Kapazitäten für Lkw) zur Anwendung kommen.
Ob und inwieweit diese Systeme künftig vermehrt eingesetzt werden, wird maßgebend von den Ergebnissen derzeit laufende Pilotprojekte abhängen.“
Eine Vielzahl solcher Pilotprojekte sind zwischenzeitlich abgeschlossen, ohne eine entsprechende Berücksichtigung im Regelwerkes. Zum Beispiel sind insgesamt zehn Projekte „Telematisches Lkw-Parken“ bereits im Normalbetrieb, konkrete diesbezügliche Hinweise im deutschen Regelwerk und Empfehlungen für Standortkonzepte, Entwürfe, Gestaltung und Ausstattung fehlen aber.
Von den Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau des BMDV (ARS) beziehen sich ARS 17/2021, das Rundschreiben vom 13.7.2017, ARS 07/2019 und das Rundschreiben vom 24.5.2017 auf die Lkw-Parksituation auf Rastanlagen. Zum einen wird auf technische Randbedingungen hingewiesen, die beim Einsatz telematischer Parkverfahren zu beachten sind, weiterhin wird Bezug genommen auf die Wirtschaftlichkeitsbewertung und darauf, dass der Einsatz von telematischen Parkverfahren oftmals örtlich angepasste Individuallösungen bedingen und deshalb alle Entwürfe mit telematischen Parkverfahren dem Bundesverkehrsministerium (jetzt BMDV) zur Abstimmung vorzulegen sind.
Aus Sicht des Autors eine zwar gut gemeinte, aber letztendlich doch nur weitere bürokratische Hürde, die die Sache nicht voran bringt. Denn es fehlt in diesem Kontext vor allem an einer fachlichen Kompetenz, die in der Lage ist, die Situation vor Ort praxisgerecht einzuschätzen, die neuen, innovativen Erkenntnisse, die dynamische technologische Entwicklung, die an praktischen Beispielen gewonnenen Erfahrungen zusammen zu tragen, den Stand der Technik permanent fortzuschreiben, die entsprechenden Regeln zu empfehlen.
Die ERS bietet schon jetzt im Hinblick auf die bessere Ausnutzung des vorhandenen Parkraumes für alle Akteure, insbesondere die handelnden Planerinnen und Planer, ausreichend Spielraum, verantwortungsvolle, sichere, nachhaltige Planungen für digitale Lkw-Parkverfahren zu verfolgen.